
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsleitung der Prüßner GmbH sowie für alle, die im Namen des Unternehmens handeln. Sie gilt ebenfalls für externe Partner, die in einem Vertragsverhältnis mit der Prüßner GmbH stehen, soweit dies angemessen ist.
2. Rechtstreue und gesetzeskonformes Handeln
Alle Mitarbeiterder Prüßner GmbH sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Strafrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht sowie alle branchenspezifischen gesetzlichen Anforderungen.
3. Verbot von Korruption und Bestechung
Korruption und Bestechung sind unter keinen Umständen akzeptabel. Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder andere unrechtmäßige Vorteile anbieten, annehmen oder fordern. Insbesondere gilt dies im Umgang mit öffentlichen Stellen, aber auch im geschäftlichen Verkehr mit Privatpersonen oder Unternehmen.
4. Interessenkonflikte
Mitarbeiter müssen persönliche und geschäftliche Interessen strikt trennen. Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, sind zu vermeiden. Sollten solche Situationen dennoch auftreten, sind sie umgehend der Führungskraft oder der Compliance-Abteilung zu melden.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten ist von zentraler Bedeutung. Mitarbeiter müssen alle Unternehmensdaten, Geschäftsinformationen und personenbezogenen Daten von Kunden und Kollegen vertraulich behandeln. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
6. Umgang mit Geschenken und Einladungen
Geschenke oder Einladungen von Geschäftspartnern dürfen nur dann angenommen oder gemacht werden, wenn sie im Rahmen üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und keinen unangemessenen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen ausüben. Hochwertige Geschenke, Geldgeschenke oder übermäßige Einladungen sind nicht erlaubt.
7. Wettbewerb und Kartellrecht
Die Prüßner GmbH verpflichtet sich zu fairen Wettbewerbspraktiken. Absprachen mit Wettbewerbern, die den freien Wettbewerb einschränken könnten, sind untersagt. Alle Mitarbeiter müssen die Regeln des Kartellrechts und des fairen Wettbewerbs einhalten.
8. Umwelt- und Sozialverantwortung
Die Prüßner GmbH verpflichtet sich, umweltbewusst und nachhaltig zu handeln. Mitarbeiter sind angehalten, Ressourcen schonend zu verwenden und sich aktiv für den Umweltschutz einzusetzen. Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine faire und gerechte Behandlung aller Mitarbeiter und Geschäftspartner.
9. Meldepflicht von Verstößen
Alle Mitarbeiter der Prüßner GmbH sind verpflichtet, mögliche Verstöße gegen diese Richtlinie oder gegen geltende Gesetze unverzüglich der Compliance-Abteilung zu melden. Meldungen können anonym erfolgen, und es wird sichergestellt, dass keine negativen Konsequenzen für den oder die Hinweisgeber entstehen.
10. Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie oder gesetzliche Vorschriften können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, bis hin zu Abmahnungen oder Kündigungen. In schwerwiegenden Fällen behält sich das Unternehmen rechtliche Schritte vor.
11. Verantwortung und Überprüfung
Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch interne und externe Prüfungen sichergestellt. Mitarbeitererhalten regelmäßige Schulungen zu relevanten Compliance-Themen.