Unsere Downloads:
Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln in vielen Betrieben – und leider auch zu den am meisten unterschätzten Gefahrenquellen. Eine regelmäßige Leiternprüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.
Wir bieten Ihnen die fachgerechte Prüfung Ihrer Leitern, Tritte und Fahrgerüste gemäß den geltenden Vorschriften der DGUV Information 208-016 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die DGUV Information 208-016 („Leitern und Tritte – Auswahl, Benutzung, Prüfung“), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121-2 fordern, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Dabei wird zwischen der Prüfung vor Benutzung und der wiederkehrenden Prüfung durch eine sachkundige Person unterschieden.
Sichtkontrollen
Vor jeder Nutzung ist die Leiter oder der Tritt auf offensichtliche Mängel wie Risse, Brüche, lose oder fehlende Teile, Verschmutzungen oder beschädigte rutschhemmende Füße zu prüfen. Beschädigte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen, deutlich gekennzeichnet und erst nach fachgerechter Instandsetzung wieder verwendet werden.
Wiederkehrende Prüfung durch sachkundige Person
Zusätzlich sollten Leitern und Tritte regelmäßig – in der Praxis etwa einmal pro Jahr – von einer sachkundigen Person auf Sicht- und Funktionsmängel überprüft werden. Die Häufigkeit richtet sich nach Nutzung, Umgebung und bisherigen Schäden. Prüfergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Egal ob in Industrie, Handwerk oder Büro – mit unserer Leiternprüfung sind Sie auf der sicheren Seite.