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Regale sind tragende Elemente jeder Lagerlogistik – im wahrsten Sinne des Wortes. Doch schon kleine Schäden oder falsche Belastungen können zu erheblichen Gefahren führen. Deshalb ist die regelmäßige Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 nicht nur Pflicht, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil eines sicheren und effizienten Lagerbetriebs.
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel an. Nach §10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden.
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Regalanlagen durch befähigte Personen nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Die DIN EN 15635 Norm unterscheidet hierbei zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen:
Sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Regalinspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Experteninspektionen
Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z.B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtung und Regale vorausgesetzt.
Ob Palettenregale, Fachbodenregale oder Durchlaufregale – wir sorgen dafür, dass Ihre Lagereinrichtung zuverlässig und sicher bleibt.